Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz

Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.

  • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
  • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

Ziele

  • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
  • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
  • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
  • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
  • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
  • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

Inhalt

  • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
  • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
  • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
  • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
  • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
  • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
  • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
  • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

 

Weiterführender Link

Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion